Vom  Finanzamt  München, Abt. Körperschaften erhielt die DKG am 07.08.2023 den Freistellungsbescheid für 2020 bis 2022.

Folgende Mitteilung haben wir erhalten:

Die Körperschaft Deutsche Kniegesellschaft ist nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer  und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil sie ausschließlich  und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient.

Eine entsprechende Bescheinigung wurde ausgestellt.